Anträge für Reisekostenzuschüsse für Nachwuchswissenschaftler
Anträge für Reisekostenzuschüsse können jederzeit aber mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Förderbeginn und formlos beim Vorstand der AEO e.V. eingereicht werden. Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
- Die/Der Nachwuchswissenschaftler/in sollte jünger als 35 Jahre alt sein.
- Der Zweck der Reise sollte eng mit der Elektronenmikroskopie zu tun haben, beispielsweise kann die aktive Teilnahme an einer elektronenmikroskopischen Tagung gefördert werden.
- Die/Der Nachwuchswissenschaftler/in sollte in der Regel nicht mehr als BAT IIa/2 oder entsprechend verdienen.
- Der Antrag sollte enthalten: Zweck und Begründung der Reise (ca. halbe DIN A4 Seite), kurzer tabellarischer Lebenslauf der/des Nachwuchswissenschaftler/in/s, Aufstellung der zu erwartenden Kosten mit Angabe der gewünschten Fördersumme und eine Erklärung, dass andere Möglichkeiten der Kostenübernahme nicht bestehen.
- Es werden maximal 90% der nachgewiesenen Kosten erstattet.
- Der Vorstand entscheidet über jeden einzelnen Antrag. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.