Anträge für Reisekostenzuschüsse für Nachwuchswissenschaftler

Anträge für Reisekostenzuschüsse können jederzeit aber mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Förderbeginn und formlos beim Vorstand der AEO e.V. eingereicht werden. Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

  • Die/Der Nachwuchswissenschaftler/in sollte jünger als 35 Jahre alt sein. 
  • Der Zweck der Reise sollte eng mit der Elektronenmikroskopie zu tun haben, beispielsweise kann die aktive Teilnahme an einer elektronenmikroskopischen Tagung gefördert werden. 
  • Die/Der Nachwuchswissenschaftler/in sollte in der Regel nicht mehr als BAT IIa/2 oder entsprechend verdienen.
  • Der Antrag sollte enthalten: Zweck und Begründung der Reise (ca. halbe DIN A4 Seite), kurzer tabellarischer Lebenslauf der/des Nachwuchswissenschaftler/in/s, Aufstellung der zu erwartenden Kosten mit Angabe der gewünschten Fördersumme und eine Erklärung, dass andere Möglichkeiten der Kostenübernahme nicht bestehen. 
  • Es werden maximal 90% der nachgewiesenen Kosten erstattet. 
  • Der Vorstand entscheidet über jeden einzelnen Antrag. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.