Anträge auf Gewährung von Sachmittelbeihilfen
Anträge auf Gewährung einer Sachmittelbeihilfe können jederzeit aber mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Förderbeginn beim Vorstand der AEO e.V. eingereicht werden. Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
- Der Antrag sollte in Form und Aufbau den Regularien der DFG für Einzelanträge entsprechen.
- Es können alle Bereiche gefördert werden, die die Elektronenmikroskopie betreffen. Bevorzugt gefördert werden Anträge zur Beton-Forschung.
- Es können Sachmittel, Personalmittel und Reisekosten beantragt werden.
- Bitte berücksichtigen Sie, dass die Finanzmittel der AEO e.V. begrenzt sind. Es empfiehlt sich vor einer Antragstellung den Vorstand der AEO e.V. zu kontaktieren.
- Der Vorstand entscheidet über jeden einzelnen Antrag. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.