Anträge auf Gewährung von Sachmittelbeihilfen

Anträge auf Gewährung einer Sachmittelbeihilfe können jederzeit aber mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Förderbeginn beim Vorstand der AEO e.V. eingereicht werden. Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein: 

  • Der Antrag sollte in Form und Aufbau den Regularien der DFG für Einzelanträge entsprechen. 
  • Es können alle Bereiche gefördert werden, die die Elektronenmikroskopie betreffen. Bevorzugt gefördert werden Anträge zur Beton-Forschung.
  • Es können Sachmittel, Personalmittel und Reisekosten beantragt werden. 
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass die Finanzmittel der AEO e.V. begrenzt sind. Es empfiehlt sich vor einer Antragstellung den Vorstand der AEO e.V. zu kontaktieren. 
  • Der Vorstand entscheidet über jeden einzelnen Antrag. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.